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Internationaler Führerschein
 

Beschreibung

Der internationale Führerschein ist ein Zusatzdokument zu Ihrem nationalen Führerschein. Er soll der Polizei im Ausland die Überprüfung erleichtern, ob Sie auch berechtigt sind, Ihr Kraftfahrzeug zu führen.

Um einen internationalen Führerschein zu erhalten, ist ein formloser Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde der Kreisverwaltung Altenkirchen zu stellen.

Der Internationale Führerschein wird auf die Dauer von 3 Jahren befristet.

Innerhalb der Europäischen Union genügt der EU- Führerschein!

In Schweden wird zusätzlich der Internationale Führerschein empfohlen. 

Rechtsgrundlagen

Notwendige Unterlagen

  • EU-Kartenführerschein,
  • biometrisches Lichtbild ohne Kopfbedeckung (35 x 45 Millimeter),
  • gültige Ausweispapiere (Personalausweis oder Reisepass und Meldebestätigung),
  • ausländische Mitbürger benötigen einen Pass mit Meldebestätigung und eine gültige Aufenthaltserlaubnis.

Terminvergabe

Zur Vermeidung von Wartezeiten können nach telefonischer Absprache mit dem jeweiligen Sachbearbeiter Termine gebucht werden.

Bitte beachten Sie, dass grundsätzlich alle Anträge auf Erteilung, Erweiterung, Umschreibung oder Neuerteilung einer Fahrerlaubnis bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung schriftlich und persönlich gestellt werden müssen. Auch die Beantragung einer Fahrerkarte sowie eines Fahrerqualifikationsnachweises ist über die Verbandsgemeindeverwaltung möglich. Diese leitet alle Anträge nach Prüfung der Personendaten an die Kreisverwaltung Altenkirchen weiter.

Eine Vorsprache bei der Kreisverwaltung kann jedoch in folgenden Fällen erforderlich sein:

  • ­Verlustmeldung und Ersatzausfertigung eines gestohlenen/verlorenen Führerscheins,
    Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins (Klasse C/CE), Ausstellung eines internationalen Führerscheins
    Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Wolf (02681 - 81-2320)
  • Ausstellung eines vorläufigen Führerscheins (nach bestandener Prüfung)
    Zuständige Sachbearbeiterin: Frau Erlenbusch (02681-81-2324)
  • Vorlage eines MPU-Gutachtens im Rahmen der Neuerteilung
    Zuständige Sachbearbeiter: Herr Hilpisch (02681-81-2325, Herr Hörter (02681-81-2322)

Gebühren

15,00 Euro (+ 3,00 Euro Postversand)
 
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Behördennummer 115

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Kontakt

Parkstraße 1
57610 Altenkirchen
Telefon:  02681/81-0
Telefon:  115 (einheitliche Behördennummer)
Fax:  02681/812000
E-Mail:  post@kreis-ak.de

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